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Seit 1953 wird damit der internationale Handel geregelt

Incoterms 2020: Die wichtigsten Änderungen

Wer im internationalen Warenverkehr tätig ist, kommt um die Incoterms nicht herum. Als weltweit anerkanntes Regelwerk geben die „International Commercial Terms“ einen Rahmen für die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im globalen Handel vor. Ab 1. Januar 2020 gelten neue Regeln – wir gehen auf die wichtigsten Änderungen bei den Incoterms 2020 ein und beleuchten die Hintergründe dieses Industriestandards.

Woher kommen die Incoterms eigentlich?

Internationaler Handel kann nur dann gut funktionieren, wenn die Rechte und Pflichten der beteiligten Vertragsparteien klar geregelt sind. Mit diesem Ziel wurde im Jahr 1953 die erste Fassung der „International Commercial Terms“ von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegeben. Mit den Incoterms sollte ein Industriestandard geschafft werden, der neben dem Übergang der Ware auch andere wichtige Faktoren wie Gefahrenübergang, Transportkosten und Transportrisiko festlegt. Die Incoterms setzten sich durch und wurden seit ihrer ersten Fassung ungefähr im Zehn-Jahres-Rhythmus erneuert. Die letztgültige Fassung war 2010 erschienen; nun steht die nächste Rundumerneuerung ins Haus.

Ab wann gelten die Incoterms 2020?

Die Incoterms 2020 treten mit 1.1.2020 in Kraft, was bedeutet, dass sie standardmäßig für jeden Vertrag gelten, der ab diesem Datum abgeschlossen wird. Unternehmen können schon vor dem 1.1. anfangen, die Incoterms 2020 zu verwenden, sofern dies im Vertrag ausdrücklich angegeben wird. Ebenso können nach dem 1.1. weiterhin die Incoterms 2010 angewendet werden, wenn dies klar im Vertrag definiert ist.

Wie kam es zur neuen Version der Incoterms?

Für die neueste Fassung der Incoterms wurde umfassendes Feedback von repräsentativen Akteuren des internationalen Handels eingeholt und insgesamt über 3.000 relevante Kommentare ausgewertet. Schließlich sollte ein Kompromiss gefunden werden, der 200 Staaten weltweit dient. Das Ergebnis ist die hochaktuelle und praxisbezogene neue Fassung der Incoterms – die Incoterms 2020.

Was wird sich ändern?

Die Incoterms 2020 bringen einige Änderungen für Exporteure, Importeure und Logistikunternehmen. Das sollten Sie wissen:

  • DAT wird zu DPU
  • Erhöhter Versicherungsschutz für CIP
  • Bordkonnossement (Bill of Lading) bei FCA
  • Transport mit eigenen Transportmitteln
  • Klarere Aufteilung von Sicherheitspflichten

DAT wird zu DPU

In der Vorversion der Incoterms aus dem Jahr 2010 bedeutete DAT (Delivered at Terminal), dass die Waren als geliefert gelten, sobald sie beim vereinbarten Terminal entladen worden sind. Laut Feedback von Nutzern wurde ein Incoterm gewünscht, der die Lieferung auch zu einem anderen Ort miteinschließt, z.B. zu einem Werksstandort. Daher wurde DAT durch die allgemeinere Formulierung DPU (Delivered at Place Unloaded) ersetzt.

Erhöhter Versicherungsschutz für CIP

CIP (Carriage and Insurance Paid to) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Frachtführer ausliefert, jedoch für den Transport einschließlich Versicherung zum vereinbarten Zielort zahlt. Für CIF (Carriage Insurance and Freight) gelten dieselben Regeln, jedoch kann dieser Incoterm nur in der Seefracht genutzt werden.

Laut Incoterms 2010 war der Verkäufer bisher in beiden Fällen verpflichtet, für den Käufer einen Mindestversicherungsschutz gemäß Klausel C der „Institute Cargo Clauses“ zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um einen minimalen Versicherungsschutz gegen ausdrücklich vordefinierte Schadensfälle.

Mit der Neufassung 2020 wird der Mindestversicherungsschutz für den Incoterm CIP auf Klausel A erhöht, wobei es sich um den höchsten Versicherungsschutz handelt, der alle Risiken abdeckt. Die Begründung dahinter lautet, dass CIF in der Regel häufiger für Massenwaren verwendet wird, während CIP öfter für Industrieerzeugnisse angewendet wird.

Bordkonnossement (Bill of Lading) bei FCA

Wenn Verkäufer und Käufer sich auf den Incoterm FCA (Free Carrier) geeinigt haben, dann liefert der Verkäufer die Ware an einem vom Käufer benannten Ort an eine vom Käufer benannte Person ab. Die Risiken und Kosten gehen in diesem Moment an den Käufer über.

Häufig wird diese Option von Verkäufern gewählt, damit sie bei Lieferung zum Terminal keine Risiken für mögliche Beschädigungen der Ware nach der Ablieferung, z.B. beim Verladen auf das Schiff, tragen müssen. Der Nachteil bisher war allerdings, dass der Verkäufer in diesem Fall meist auch kein Bordkonnossement (Bill of Lading) und somit kein Akkreditiv erhalten konnte, um die Bezahlung der Ware sicherzustellen.

Die Incoterms 2020 bieten eine pragmatische Lösung für dieses Problem. Wenn die Vertragsparteien vereinbart haben, dass der Verkäufer gemäß FCA zum Containerterminal liefert, kann der Käufer den Frachtführer anweisen, dem Verkäufer nach Verladen der Ware auf das Schiff ein „On-Board Bill of Lading“ auszustellen. So ist der Verkäufer besser gegen Risiken, z.B. bei der Verladung, abgesichert.

Transport mit eigenen Transportmitteln

In den Incoterms 2010 wurde davon ausgegangen, dass der Transport der Waren zwischen Verkäufer und Käufer bei den Incoterms FCA, DAP, DPU und DDP von einem Drittanbieter durchgeführt wird. In der Neufassung der Incoterms, die mit 1.1.2020 in Kraft tritt, wurde die Definition erweitert, sodass auch ein Transport mit den eigenen Fahrzeugen des Verkäufers oder Käufers berücksichtigt wird.

Klarere Aufteilung von Sicherheitspflichten

Schließlich werden in den Incoterms 2020 auch die Verteilung der Sicherheitspflichten zwischen Käufer und Verkäufer sowie der damit verbundenen Kosten genauer festgelegt. Dies ist einerseits als Reaktion auf die gestiegenen Sicherheitsanforderungen im Handel zu verstehen, andererseits soll damit Disputen bezüglich anfallender Kosten, vor allem am Hafen oder Anlieferungsort, vorgebeugt werden.

Mehr Informationen finden Sie beim ICC (International Chamber of Commerce): Incoterms 2020.

Incoterms 2020: Wir beraten Sie gerne

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