Das EU-Emissionshandelssystem wird für den Schifffahrtssektor am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Im Rahmen unseres Engagements zur Bekämpfung des Klimawandels richten wir unsere Aktivitäten an den internationalen Vorschriften zur Senkung der Treibhausgase aus.
Eine wichtige Entwicklung in diesem Zusammenhang ist das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU-EHS), das ab dem 1. Januar 2024 für den Schifffahrtssektor gelten wird. Laut Informationen von Reedereien werden die mit dem EU-EHS verbundenen Zusatzkosten einen Aufschlag auf Container erfordern, die auf den von dieser Verordnung betroffenen Routen verladen werden.
Erfahren Sie mehr darüber, was das EU-EHS für Reedereien und Kund:innen bedeutet.
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